Je nach Möglichkeit strebt die bhb an, die bei uns beschäftigten Menschen mit Behinderung auch in
zu vermitteln.
Ziel des Budgets für Arbeit bzw. des Budgets für Ausbildung ist es, den Beschäftigten einer WfbM den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes soll mit dem Budget für Arbeit bzw. dem Budget für Ausbildung ermöglicht werden.
Gleichzeitig besteht ein Rückkehrrecht in die WfbM oder den Berufsbildungsbereich falls eine Beschäftigung / Ausbildung doch wieder beendet werden muss.
Das Budget für Arbeit kann beantragt werden, wenn zwischen einem Beschäftigten der WfbM und einem Betrieb ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschlossen wird.
Der Lohn muss dabei der tariflichen oder ortsüblichen Höhe entsprechen. Das Budget für Arbeit beinhaltet u.a. einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber von bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes.
Weiterhin können bei Bedarf z.B. auch Unterstützungsleistungen durch den IFD sowie eine Einstellungsprämie beantragt werden.
Das Budget für Ausbildung kann für Menschen, die im Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich einer WfbM sind beantragt werden.
Voraussetzung ist ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber.
Der Auszubildende erhält eine tarifliche Ausbildungsvergütung.
Das Budget für Ausbildung beinhaltet u.a. einen Zuschuss bis zur vollen Höhe der Ausbildungsvergütung, eine Einstellungsprämie und nach Bedarf die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz.