Alle Kinder und Jugendlichen haben in ihrer Verschiedenheit ein Recht auf Teilhabe und Bildung.
Mit Hilfe einer individuell abgestimmten Unterstützung trägt eine Teilhabeassistenz dazu bei, dass das Kind im Umgang mit seiner geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung in die Gesamtstruktur des schulischen Umfelds eingebunden ist.
Ziel der Unterstützung durch Teilhabeassistenzen ist die schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen.
Der Anspruch auf Teilhabeassistenz basiert auf §35a SGB VIII in Erziehungshilfen oder der Eingliederungshilfe nach §112 SGB IX.
Die Behindertenhilfe Bergstrasse gGmbH ist seit mittlerweile sieben Jahren kreisweit als Leistungserbringer in unterschiedlichen Ausgestaltungen der Schulbegleitung/Teilhabeassistenz tätig. Die Hilfe kann in allen Schulformen und Klassenstufen stattfinden.
Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim