Teilhabeassistenz An Schulen

Alle Kinder und Jugendlichen haben in ihrer Verschiedenheit ein Recht auf Teilhabe und Bildung. 

Mit Hilfe einer individuell abgestimmten Unterstützung trägt eine Teilhabeassistenz (THA) dazu bei, dass das Kind im Umgang mit seiner geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung in die Gesamtstruktur des schulischen Umfelds eingebunden ist.


Ziel der Unterstützung durch Teilhabeassistenzen ist die schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen. 

Die Hilfe kann in allen Schulformen und Klassenstufen stattfinden. Die Finanzierung kann über das Jugendamt erfolgen.