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Werkstattrat

Mitwirkung im Werkstattrat

Für die Zielsetzung einer weitgehenden Selbstbestimmung ist es erforderlich, dass Menschen mit Beeinträchtigung ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen umfassend kennen und lernen, diese in den verschiedenen Lebensbereichen selbstverantwortlich einzubringen und zu vertreten. 

Zur Vertretung der Interessen und Rechte der Mitarbeiter mit Beeinträchtigung gegenüber der Werkstattleitung sieht die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) die Einrichtung eines Werkstattrates vor.

Auch in unseren Werkstätten gibt es einen Werkstattrat, dessen Mitglieder für einen festgelegten Zeitraum von vier Jahren gewählt werden und der unter anderem in folgenden Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht hat:

  • Arbeitszeiten
  • Lohn
  • Urlaub
  • Fortbildung
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitssicherheit
  • Werkstattordnung
  • Verpflegung
  • Technische Überwachung
  • Umbaumaßnahmen
  • Freizeitgestaltung und soziale Aktivitäten

Die Mitglieder des Werkstattrates werden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben von einer von ihnen gewählten Vertrauensperson unterstützt. 


Derzeitig amtierender Werkstattrat

Standort Bensheim

Alexandra Dickler

Lena Hauser

Milton Jaime

Yannick Hein (Nachrücker)

Frauenbeauftragte: Alexandra Dickler

Standort Fürth

Nicolas Starost

Sabine Dingeldein

Martin Hermann

Frauenbeauftragte: Bettina Amjad

Standort Lorsch

Lea Schnitzler

Andreas Vosloh

Klaus Hiltmann

Fabian Schweitzer (Nachrücker)

Frauenbeauftragte: Lea Schnitzler

Werkstattrat der bhb-Standorte
 
 

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Kontakt

Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH

Darmstädter Straße 150

64625 Bensheim