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Informieren Sie sich hier über unser umfangreiches Angebot in unseren Werkstätten.

Ihre Fragen

Hier sehen Sie einige Fragen, die wir immer wieder gestellt bekommen. Wir haben sie in drei Bereiche gegliedert: Arbeiten, Wohnen und Bands/Kunst.

Fragen aus dem Bereich 'Arbeiten'

Wie kommt der Mensch mit Behinderung in die Werkstatt?

Die Werkstatt bietet einen individuell organisierten Fahrdienst an, der an die Bedürfnisse und Anforderungen jedes Einzelnen angepasst wird.

Wie werden Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich qualifiziert?

Für jeden Mitarbeiter werden halbjährlich individuelle Förderpläne erstellt, in denen Ziele und Methoden zur Qualifizierung festgelegt werden. Diese Ziele werden in einem halbjährlichen Rhythmus überprüft.

Wie fördert die WfbM den Übergang der MmB auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?

Ein besonderes Ziel der Rehabilitationsbemühungen der Werkstätten ist es, Werkstattbeschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dafür gibt es bei uns den Fachdienst für berufliche Integration. Dieser stellt den Kontakt zum Arbeitsmarkt her, fördert und begleitet unsere Mitarbeiter bei Praktika und Eingliederungsmaßnahmen.

Warum vergebe ich Arbeit in eine WfbM?

Die Behindertenhilfe Bergstrasse ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Ihre Aufträge werden in unseren Werkstätten in höchster Qualität und termingerecht ausgeführt. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich einen Teil unserer Arbeitsleitung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen zu lassen. Für WfbM gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 7 %.Mit Ihrer Auftragserteilung ermöglichen Sie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und leisten einen wichtigen Beitrag zu deren Integration in die Gesellschaft.

Welche Art von Kunden hat eine WfbM?

Zu unseren Kunden zählen wir Menschen mit Behinderung und deren Angehörige für die wir neben Wohn- und Arbeitsangeboten auch Dienstleistungen im Bereich Offene Hilfen anbieten.Des Weiteren übernehmen wir in unseren Werkstätten die Abwicklung von Kundenaufträgen und die Erstellung von Eigenprodukten für Kunden aus Industrie und Wirtschaft sowie Kommunen und Privatkunden.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen habe bzgl. Arbeit oder Arbeitsplatzsuche für Menschen mit Behinderung?

Für Kundenanfragen aus der Industrie und Privatwirtschaft bezüglich Arbeitsaufträgen, Eigenprodukten etc. stehen Ihnen unsere Werkstattleitung, Abteilungsleitung sowie unser Vertrieb gerne zur Verfügung. Geht es um die Arbeitsplatzsuche für einen Menschen mit Behinderung, sprechen Sie bitte die Kollegen im Sozialen Dienst an. Diese informieren Sie gerne über die Aufnahmevoraussetzungen in unseren Werkstätten sowie allen weiteren Fragen zu diesem Thema.

Gibt es für die Menschen mit Behinderung Lohn?

Jeder Mitarbeiter mit Behinderung im Arbeitsbereich ist sozialversichert und erhält Lohn. Das Lohnsystem der Behindertenhilfe Bergstrasse ist die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 219 und 221 SGB IX sowie des § 12 der Werkstättenverordnung.

Fragen aus dem Bereich 'Musik und Kunst'

Wer ist Ansprechpartner für Fragen zum Thema Bands und Kunst?

Bei Buchungsanfragen unserer Bands, Interesse an Vernissagen unserer Künstler und zu jeglichen Informationen und Fragen rund um Bands und Kunst steht Ihnen Herr Ralf Thomas-Rogala gerne zur Verfügung.

Fragen aus dem Bereich 'Betreutes Wohnen'

Wer ist geeignet im Betreuten Wohnen zu leben?

Um von der Behindertenhilfe Bergstrasse betreut zu werden, müssen folgende Kriterien zutreffen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • wohnhaft im Kreis Bergstraße
  • bescheinigte geistige Behinderung
  • Motivation, einen eigenen Haushalt zu führen

Im Betreuten Wohnen werden die Klienten stundenweise betreut. Das heißt, dass wöchentliche Termine vereinbart werden. Diese finden in der Regel nachmittags nach der Arbeit statt. Daraus ergeben sich weitere Mindestanforderungen wie z. B. dass man in der Lage ist, morgens selbständig aufzustehen und zur Arbeit zu gehen.

Wer ist nicht geeignet, im Betreuten Wohnen zu leben? Gibt es Ausschlusskriterien?

Wenn keine geistige Beeinträchtigung diagnostiziert ist, kann die Behindertenhilfe Bergstrasse nur in Ausnahmefällen die Betreuung gewährleisten. Da das Betreute Wohnen nur stundenweise in der Woche Unterstützung anbietet, muss der Klient grundsätzlich in der Lage sein, eigenständig in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einzelwohnung zu leben.

Wie funktioniert eine Aufnahme ins Betreute Wohnen?

Nach der Kontaktaufnahme wird zunächst ein Termin zum Erstgespräch vereinbart, an dem dann alle wichtigen Informationen erfragt und das Aufnahmeverfahren noch einmal erläutert wird. Der individuelle Hilfebedarf wird gemeinsam mit dem Klienten besprochen und schriftlich festgehalten. Diese erste Informationserhebung bildet den Grundstein für den Personenzentrierten integrierten Teilhabeplan (PiT), der von uns oder dem LWV erstellt und dann noch einmal mit dem Klienten abgestimmt wird. Wenn alle Beteiligten den PiT unterschrieben haben, wird dieser mit einem Antrag auf Betreuung an den LWV geschickt. Der LWV prüft seine Zuständigkeit und ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Einkommens vorliegen.

Wie sieht die Betreuung bzw. die Unterstützung durch das Betreute Wohnen aus?

Die Betreuung und Assistenzleistungen richten sich individuell nach den Bedürfnissen des Einzelnen und werden individuell mit dem Klienten vereinbart. Das Betreute Wohnen arbeitet mit einem Bezugsbetreuungssystem, d.h. dass jeder Klient einen festen Ansprechpartner hat und eine feste Vertretungsperson.

Was passiert, wenn während der Betreuung ersichtlich wird, dass der Klient nicht selbständig im Betreuten Wohnen leben kann?

Die Übergänge der verschiedenen Wohnangebote sind fließend. Mit Klienten, die den Anforderungen des Betreuten Wohnens nicht gerecht werden, werden Alternativen entwickelt. Alternative Wohnformen mit mehr Betreuung sind z.B. die verschiedenen besonderen Wohnformen.

Was passiert, wenn ich nicht mehr betreut werden möchte?

Die Grundlage der Betreuung sind ein Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan (PiT) und ein Dienstleistungsvertrag, die von den Vertragspartnern (Klient - bhb) fristgerecht gekündigt werden können.

Wie oft sieht man seine Betreuer?

Die Betreuungstermine werden individuell mit den Klienten vereinbart. Richtwert sind dabei die vom LWV bewilligten Zeitkorridore, die in der Regel zwischen ca. 2 und 7 Stunden die Woche liegen. Somit sind Betreuungstermine in einem 14-Tage-Rhythmus bis zu täglichen Betreuungsterminen denkbar. Die Betreuungsintensität wird individuell in Absprache mit dem Klienten vereinbart und orientiert sich dabei an seinen Fähigkeiten und Ressourcen. Sollte es in der Betreuung zu einem Notfall oder Krise kommen, kann das Betreute Wohnen flexibel darauf reagieren und bei Bedarf kurzfristig mehr Unterstützung anbieten.

Kann ich mir aussuchen, wo und mit wem ich wohne?

Jeder Klient kann sich selbst aussuchen, wo und mit wem er wohnen möchte. Das Betreute Wohnen versucht dabei, dem individuellen Wunsch des Menschen mit Beeinträchtigung zu entsprechen. Unsere Klienten unterliegen dabei auch den Gesetzen des offenen Wohnungsmarktes und Angebot und Nachfrage. So ist es z.B. in Bensheim nicht einfach, bezahlbare Wohnungen für unsere Menschen mit Beeinträchtigung zu finden. Die Wohnungssuche kann deshalb bis zu einem Jahr dauern.

Wie schnell kann ich Unterstützung bekommen?

In der Regel dauert das Aufnahmeverfahren, vom Erstkontakt bis zur Bewilligung der Kostenzusage durch den LWV, zwischen vier und acht Wochen.

Bekomme ich eine Wohnung gestellt?

Im Sinne der gleichberechtigten Anerkennung unterstützt das Betreute Wohnen die Klienten, ihre Wohnung selbst anzumieten. Zurzeit lebt über die Hälfte aller Menschen mit Beeinträchtigung des Betreuten Wohnens in selbst angemieteten Wohnungen im Kreis Bergstraße. Da sich die Wohnungssuche für unsere Menschen mit Beeinträchtigung als schwierig erweist, besitzt die Behindertenhilfe Bergstrasse eigene Wohnungen, die insgesamt 28 Klienten ein Zuhause bietet.

Betreuung am Wochenende

Auch am Wochenende ist das Büro stundenweise besetzt. Somit ist gewährleistet, dass man im Notfall einen Betreuer erreicht. Die Wochenend-Dienste werden meist für die Freizeitgestaltung genutzt. Es werden Ausflüge oder sportliche Betätigung angeboten.

Gibt es eine Rufbereitschaft im Notfall?

Wir sorgen dafür, dass jeder Klient die allgemeingültigen Notrufnummern zur Hand hat, falls etwas passieren sollte. Die Klienten werden durch die Unterstützung des Betreuten Wohnens dazu befähigt, eigenständig einen Notruf bei der Polizei, der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst abzugeben.

Wer bezahlt meine Wohnung?

Dies hängt von der Einkommensgrenze ab. Wer grundsicherungsleistungsberechtigt ist, kann ebenfalls die Übernahme der Miete beim „Amt für Soziales“ beantragen. Damit werden die Kosten für „eine geeignete Wohnung“ übernommen. Eine geeignete Wohnung richtet sich nach dem Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde/dem Kreis und der Wohnungsgröße. Wenn eine Wohnung zu groß oder der Preis für die Wohnung zu hoch ist, wird vom Kreis Bergstraße nur der angemessene Preis bezahlt und der Leistungsberechtigte muss die Differenz selbst tragen.

Wer vermögend ist, muss seine Wohnung selbst bezahlen.

Wer rentenberechtigt ist, muss prüfen, ob er wohngeldberechtigt ist.

Wer bezahlt die Betreuungskosten?

In der Regel werden die Betreuungskosten durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), abgedeckt.

Nach Antragstellung beim LWV auf Kostenübernahme der Betreuungskosten prüft der LWV, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Einkommens und des Vermögens vorliegen. Mit der Beantragung von Sozialleistungen verpflichtet sich der Antragsteller zur Mitwirkung und Auskunftspflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger (hier: LWV). Somit müssen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers dem LWV offen gelegt werden.

Fragen aus dem Bereich 'Familienunterstützender Dienst'

Wie sieht eine Unterstützung aus?

Die Unterstützungen richten sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen, die begleitet werden. Von Betreuungen im häuslichen Umfeld über Freizeitgestaltung außer Haus bis hin zu gezielter pädagogischer Förderung kann eine Unterstützung viele Formen haben.

Wir bieten explizit keine Pflegeberatung sowie keine Haushaltshilfe an.

Welche Kosten erwarten mich?

Die Leistungen des familienunterstützenden Dienstes können über verschiedene Budgets der Pflegekasse abgerechnet werden. Dabei gibt es den Entlastungsbetrag (ca. 125 Euro pro Monat) sowie die Verhinderungspflege mit einem möglichen Ergänzungsbetrag der Kurzzeitpflege.

Falls kein Pflegegrad vorliegt, kann die Maßnahme auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Wir geben dabei jederzeit Auskunft über die aktuellen Kostensätze und beraten bei der Nutzung der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Muss ich etwas beantragen?

Neben den Budgets der Pflegekasse kann der familienunterstützende Dienst auch als Maßnahme der Eingliederungshilfe beim örtlich zuständigen Jugend- bzw. Sozialamt für Menschen des ersten Lebensabschnitts (Geburt bis zum Abschluss der Schule) oder beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) für Menschen des zweiten Lebensabschnitts (Berufstätigkeit) beantragt werden.

Der Bedarf wird dabei durch den Eingliederungshilfeträger durch eine individuelle Teilhabeplanung ermittelt.

Eventuell kann eine Prüfung von Einkommen und Vermögen durch den Eingliederungshilfeträger erfolgen.

Wir beraten bei der Stellung des richtigen Antrages und begleiten die Antragstellung.

Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?

Personen, bei denen eine körperliche, geistige, seelische und/oder Mehrfachbehinderung vorliegt, haben Anspruch auf die Leistung. Auch Familien, in denen mindestens ein Kind eine Behinderung aufweist, bekommen Unterstützung bzw. können die Maßnahme beantragen.

In welchem Umkreis sind wir tätig?

Der Familienunterstützende Dienst ist im gesamten Kreis Bergstraße sowie in den anliegenden Landkreisen tätig.

Wie kann ich mich anmelden?

Anmeldungen müssen immer schriftlich erfolgen. Bitte benutzen Sie hierfür die Anmeldeformulare oder senden Sie uns eine E-Mail. Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie von uns eine zeitnahe Anmeldungsbestätigung per E-Mail oder Telefonat. Wenn alle Plätze bereits vergeben sind, setzen wir Sie gerne für das jeweilige Angebot auf eine Warteliste.

Fragen aus dem Bereich 'Teilhabeassistenz'

Wie sieht eine Schulbegleitung aus?

Die Begleitung in der Schule ist individuell und richtet sich nach den Bedürfnissen der begleiteten Schülerinnen und Schüler. Die Unterstützung ist dabei in der Regel einzelfallbezogen. In einigen Ausnahmen und nach gesonderter Absprache kann auch eine Kraft für mehrere Schülerinnen und Schüler zuständig sein. Dies nennt man dann „Pool-Lösung“.

Welche Kosten erwarten mich?

Die sogenannte „Teilhabe an Bildung“ ist kosten- und beitragsfrei.

Muss ich etwas beantragen?

Eine Schulbegleitung wird beim örtlich zuständigen Jugend- bzw. Sozialamt beantragt. Je nach Art der vorliegenden Behinderung muss eine Teilhabeassistenz entweder nach §35a SGB VIII (seelische Behinderung) oder nach §112 SGB IX (körperliche, geistige und Mehrfachbehinderungen) beantragt werden. Die benötigten Antragsformulare können für den Kreis Bergstraße auf der Website des Jugendamts, Abteilung Eingliederungshilfe, entnommen werden.

Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?

Personen, bei denen eine körperliche, geistige, seelische und/oder Mehrfachbehinderung vorliegt, haben Anspruch auf die Leistung.

In welchem Umkreis sind wir tätig?

Schulbegleitungen durch die Behindertenhilfe Bergstrasse findet im gesamten Kreisgebiet sowie in den anliegenden Landkreisen statt.

Wie kann ich mich anmelden?

Anmeldungen müssen immer schriftlich erfolgen. Bitte benutzen Sie hierfür die Anmeldeformulare oder senden Sie uns eine E-Mail. Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie von uns eine zeitnahe Anmeldungsbestätigung per E-Mail oder Telefonat. Wenn alle Plätze bereits vergeben sind, setzen wir Sie gerne für das jeweilige Angebot auf eine Warteliste.

 
 

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Kontakt

Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH

Darmstädter Straße 150

64625 Bensheim