Die Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen.
Dies hat für Unternehmen den Vorteil, dass 50 % unserer Arbeitsleistung nach § 223 SGB IX auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden kann.
Mit Ihrer Auftragserteilung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und fördern zudem ihre Teilhabe in der Gesellschaft und somit mitten im Leben.
Bitte beachten Sie den für uns gültigen, ermäßigten Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 7 % und unsere AGB.
Ihr Auftrag an uns zahlt sich aus!
ISO-Zertifizierung als Nachweis unseres Qualitätsstandards
ASAV Zertifikat nach §2 der Rechtsverordnung zum SGB III