Jede Spende hilft!

Spenden

Die bhb betreut, fördert und unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung auf ihrem Weg zu einem möglichst selbständigen Leben. Öffentliche Mittel reichen jedoch häufig nicht aus, um wesentliche Teile der Arbeit zu finanzieren. Darum sind wir auf Spenden angewiesen und bedanken uns sehr herzlich für Ihre Hilfe!

Hinweis:

Die bhb warnt aus gegebenen Anlass vor falschen Spenden-Sammlungen und Haustür-Geschäften, die im Namen der Behindertenhilfe Bergstrasse gGmbH durchgeführt werden. Die bhb sammelt keine Spenden auf der Straße oder an Haustüren oder führt keine Haustürverkäufe durch.

Online-Spenden

Mit der Online-Spende können Sie schnell, sicher und bequem online spenden. 

Verwenden Sie dazu dieses Spendenformular der Bank für Sozialwirtschaft oder spenden Sie direkt per paypal.

Spenden über paypal

Spenden über die Bank für Sozialwirtschaft

Überweisung

Wenn Sie uns eine Spende überweisen möchten, verwenden Sie bitte folgende Angaben:

Sparkasse Bensheim
BLZ 509 500 68
Spendenkonto-Nr. 10 11 006
IBAN: DE47 5095 0068 0001 0110 06
BIC: HELADEF1BEN

oder

Volksbank Weschnitztal
BLZ 509 615 92
Spendenkonto-Nr. 26 04 582
IBAN: DE90 5096 1592 0002 6045 82
BIC: GENODE51FHO

Sie können uns eine zweckgebundene oder auch freie Spende zukommen lassen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Information

Die bhb ist vom Finanzamt Darmstadt, wegen Förderung der Behindertenhilfe, als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt. Dementsprechend wird Ihre Zuwendung ausschließlich zur Förderung mildtätiger Zwecke verwendet.

Bis zu einem Betrag von 200 Euro gilt die Quittung plus Kontoauszug oder Kassenstempel der Bank als Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt. 

Um Porto- und Verwaltungskosten zu sparen, versenden wir Spendenquittungen nur noch ab einem Betrag von 50 Euro oder auf besonderen Wunsch. Bitte geben Sie dazu Ihre Anschrift im Verwendungszweck an.

Dauerhaft spenden

Regelmäßig helfen

Mit einer regelmäßigen Spende unterstützen Sie langfristig die Projekte der bhb.

Spenden per Dauerauftrag

Wenn Sie einen Dauerauftrag für eines unserer Spendenkonten einrichten möchten, verwenden Sie bitte als Verwendungszweck: Dauerauftrag

Bitte teilen Sie uns auch Ihre Anschrift mit, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zukommen lassen können.

Spenden per Einzugsermächtigung

Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte füllen Sie dazu unsere Einzugsermächtigung aus und senden Sie diese unterzeichnet an uns zurück.

Sie können uns eine zweckgebundene oder eine freie Spende zukommen lassen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


Anlass-Spenden

Schöne Momente für Menschen mit Beeinträchtigung

Zu den unterschiedlichsten Anlässen möchten Ihnen Freunde und Verwandte gerne etwas schenken. Beispielsweise zum Geburtstag, der Hochzeit, einem Firmenjubiläum oder vielem mehr. 

Doch als Beschenkter oder auch Schenkender ist man oft ratlos, was wir uns noch wünschen oder was wir schenken sollen. Falls es Ihnen auch so geht, wählen Sie doch dieses Mal eine sinnvolle Alternative: eine Anlassspende.

Verzichten Sie auf die üblichen Geschenke und bitten Sie Ihre Gäste, an die bhb zu spenden. Auf diese Weise können sich Menschen mit Beeinträchtigung durch ein ganz besonderes Geschenk mit Ihnen freuen.

Spendenhäuschen
Spendenhäuschen

Mit Spendenbox

Stellen Sie eine kleine Box oder Ähnliches auf und bitten Sie Ihre Gäste, ihre Spende in bar zu tätigen. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unseren selbstgemachten Spendenhäuschen oder entsprechendem Informationsmaterial über die bhb. Überweisen Sie das gesammelte Geld auf unser Spendenkonto. Sie erhalten dann von uns eine Zuwendungsbestätigung.


Per Überweisung

Bitten Sie ihre Gäste, Ihre Überweisung direkt auf unser Spendenkonto zu tätigen. Jeder Gast erhält dann eine Zuwendungsbestätigung und einen Dankesbrief. Bitte geben Sie bei der Überweisung einen geeigneten Verwendungszweck an, z. B. 50. Geburtstag Max Mustermann.


Trauerfälle

Auch anlässlich eines Trauerfalls können Sie die bhb unterstützen. Viele Angehörige bitten im Sinne des Verstorbenen darum, statt Blumen und Kränzen eine Spende an die bhb zu geben. 

Auf diese Weise kann der Anteilnahme der Trauergäste Ausdruck verliehen und gleichzeitig Gutes bewirkt werden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck Vor- und Nachname der/des Verstorbenen an.

Geldauflagen/Bußgelder

Was Ihre Zuweisung bewirkt

  • Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für die Behindertenhilfe Bergstrasse gGmbH eine wichtige Unterstützung. In der „Liste gemeinnütziger Einrichtungen für die Zuwendung von Geldbeträgen“ des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind wir unter der Listennummer 521 geführt.

Die eingehenden Beträge kommen unseren aktuellen Projekten zugute.

Verwaltung der Geldauflagen

  • schnelle Abwicklung der Geldauflagen und Bußgelder
  • zeitnahe Information des Gerichts über jeden Zahlungseingang/Nichteingang
  • fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Gelder
  • keine Ausstellung von Spendenbescheinigungen
  • Zusendung von vorgedruckten Zahlscheinen, Adressaufklebern sowie Informationsmaterialien zur Behindertenhilfe Bergstrasse gGmbH
  • Sorgfältiger Datenschutz

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an! 

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie haben von einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, an die bhb eine Zahlung zu leisten? 

Dann möchten wir Sie bitten, die unten stehende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen an. Nur dann können wir gewährleisten, die zuständige Behörde über den Zahlungseingang zu informieren. Eine Spendenbescheinigung können wir nicht ausstellen.

Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage/eines Bußgeldes gelten nach dem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende. Bei Rückfragen zu Ihrer Zahlungsfrist oder dem Wunsch nach Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. 

Es ist uns leider nicht erlaubt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.

Kontonummer für Bußgelder

IBAN: DE48 5095 0068 0001 0105 03
BIC: HELADEF1BEN


Testamentsspenden

Was bleibt, wenn ich gehe?

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem wir uns die Frage stellen, was mit unserem Hab und Gut passieren wird. Mit Ihrem Testament sorgen Sie vor und schaffen Klarheit. Mit Ihrem letzten Willen können Sie selbst bestimmen, wie Ihr Vermögen verwendet werden soll. 

Wie bei allen Spenden steht die bhb für die sorgfältige Verwendung der anvertrauten Mittel.

Wenn Sie die bhb in Ihrem Testament bedenken, schaffen Sie etwas Bleibendes für Menschen mit Beeinträchtigung.

Gerne bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit unserem Geschäftsführer an sowie die Möglichkeit unsere Einrichtung bei einem individuellen Rundgang genauer kennenzulernen.

Sprechen Sie uns an! 

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir möchten uns bedanken!

Vielen Dank!
Vielen Dank!

Für Ihre großzügige Unterstützung in den vergangenen Jahren möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Dank Ihrer Spenden konnten wir zahlreiche wichtige Anschaffungen tätigen, die das Leben unserer Menschen verbessern. 

So konnten wir beispielsweise Badewannen mit Seiteneinstieg, mehrere Vital-Lifter, eine Therapieliege sowie weitere Hilfsmittel anschaffen. Besonders hervorheben möchten wir die Einrichtung eines weiteren „Snoezelen-Raums“.

Dieser Raum bietet insbesondere Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen die Möglichkeit, sensorische Stimuli zu erfahren und ihre kognitiven Fähigkeiten zu fördern. 

In Zeiten, in denen vieles teurer geworden ist, sind Ihre Zuwendungen für uns keineswegs selbstverständlich.  Deshalb möchten wir Ihnen im Namen der gesamten bhb unseren aufrichtigen und von Herzen kommenden Dank aussprechen. Ihre Unterstützung macht einen echten Unterschied im Leben der Menschen, die die bhb begleitet.

Mit der zunehmenden Nachfrage nach unseren Angeboten wächst auch die bhb. In Planung sind z. B. der Bau einer weiteren Tagesförderstätte in Bensheim sowie eines Wohnhauses in Heppenheim und Bürstadt. 

Wir bitten Sie, uns auch weiterhin bei unseren Projekten zu unterstützen. 

Mit ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass Inklusion im Kreis Bergstraße gelingt.

Information zu Spenden und Quittungen

Die bhb ist vom Finanzamt Darmstadt, wegen Förderung der Behindertenhilfe, als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt. 

Dementsprechend wird Ihre Zuwendung ausschließlich zur Förderung mildtätiger Zwecke verwendet.

Bis zu einem Betrag von 200 Euro gilt die Quittung plus Kontoauszug oder Kassenstempel der Bank als Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt. 

Um Porto- und Verwaltungskosten zu sparen, versenden wir Spendenquittungen nur noch ab einem Betrag von 50 Euro oder auf besonderen Wunsch. 

Bitte geben Sie dazu Ihre Anschrift im Verwendungszweck an.