Rechtliche Grundlagen

Die Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH hat ihren Sitz in Bensheim und ist im Kreis Bergstraße für Menschen mit Behinderung zuständig. Sie dient ausschließlich einem gemeinnützigen Zweck. Rechtsgrundlage ist der Gesellschaftervertrag vom 1. August 2000.

 

Weitere Rechtsgrundlagen:

Sozialgesetzbuch SGB IX - Teil 1, Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Sozialgesetzbuch SGB IX - Teil 2, Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)

Mitwirkungsverordnung (WMVO)

Werkstättenverordnung (WVO)  

Heimgesetz 

 

Im Bereich der Produktion bewegen wir uns im gleichen rechtlichen Umfeld wie alle privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Bitte beachten Sie auch unsere AGB.

Da wir eine gemeinnützige GmbH sind, können wir unsere Leistungen zu einem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % anbieten.


Prävention:

Die Behindertenhilfe Bergstrasse gGmbH (bhb) lehnt Gewalt als Strategie zur Durchsetzung von Interessen grundlegend und in jeder Form ab. Um Gefährdungs- und Gewaltrisiken aufzudecken, zu bearbeiten und zu reduzieren, wurden konkrete Konzepte und Handlungsanleitungen zur Prävention und zum Umgang mit jeglicher Form der Gewalt in einem Präventionsschutzkonzept zusammengefasst und mit der Verankerung in das interne Qualitätsmanagements in einen verbindlichen Rahmen gesetzt.

Präventionsschutzkonzept der bhb - Stand Mai 2021


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